22.06.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen
Am 01.01.2018 ist ein eigenständiges Architekten - und Ingenieurrecht im BGB in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen ab dem Jahr 2018. Der Mustervertrag für Leistungen zur Bestandsaufnahme soll Sie in die Lage versetzen, einen angemessenen, fairen Vertrag auf der Grundlage des neuen BGB zu vereinbaren.
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22.06.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · Verträge/Honorar/Änderungen
Am 01.01.2018 ist ein eigenständiges Architekten - und Ingenieurrecht im BGB in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung von Verträgen zur Bau- und Raumakustik. Der nachfolgende Vertrag soll Ihnen helfen, einen angemessenen, fairen Vertrag auf der Grundlage des neuen BGB zu vereinbaren. In den Musterverträgen ist die Zielfindungs- und die Zielerreichungsphase in einem Vertrag verschmolzen worden
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20.06.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Die Unterscheidung von Grund- und Besonderen Leistungen kann im Einzelfall mühevoll sein. Das machen sich manche Auftraggeber zunutze, um in Verträgen Besondere Leistungen einfach als Grundleistungsbestandteil einzustufen und die Leistungserbringung damit praktisch zum Nulltarif zu „erzwingen“. Ein typisches Beispiel sind Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen. Sie tauchen als Grundleistung der Lph 5 im Leistungsbild Technische Ausrüstung auf. Können Sie das hinnehmen und ...
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19.06.2018 · Nachricht aus PBP · Architektenrecht
Vereinbaren Sie mit einem freien Mitarbeiter ein günstiges Stundenhonorar, weil beide bei erfolgreicher Zusammenarbeit eine Festanstellung in Ihrem Büro planen, müssen Sie trotzdem damit rechnen, ein HOAI-Honorar zahlen zu müssen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Oldenburg.
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19.06.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Architekten- und Ingeneurrecht
Wurde ein Stufenvertrag vor dem 01.01.2018 geschlossen und wird eine Leistungsstufe nach dem 01.01.2018 abgerufen, unterfällt diese Vertragsstufe dem neuen Bauvertragsrecht. Erfahren Sie, welche Konsequenzen das für anstehende Abrufe hat.
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08.06.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Öffentliche auträge
Kommunen in Bayern können Planungsaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro in einem „vereinfachten Vergabeverfahren“ vergeben. Das hat die Bayerische Staatsregierung bekannt gegeben. Erfahren Sie, was hinter dem vereinfachten Vergabeverfahren steckt.
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30.05.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Tragwerksplanung · LPH 1/2
Die Würdigung der vorhandenen Bausubstanz und die Bestandsaufnahme gehören zu den planerischen Selbstverständlichkeiten, auch bei der Tragwerksplanung. Ein Tragwerksplaner kann sich nicht auf Erfahrungswerte stützen, sondern muss die objektspezifischen Umstände berücksichtigen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. Informieren Sie Auftraggeber formgerecht. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben.
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29.05.2018 · Nachricht aus PBP · Haftung
Ein Architektenvertrag ist dahingehend auszulegen, dass die Planung einen übermäßigen, nach den Umständen und insbesondere den Anforderungen der Technik unnötigen Aufwand vermeiden soll. Die Planung ist deshalb mangelhaft, wenn sie zwar technisch funktionstauglich ist, aber zu einem nicht erforderlichen Aufwand führt. Das hat das OLG Braunschweig festgestellt.
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29.05.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarabrechnung
Führen ausführende Unternehmen mangelhaft aus, fällt das Ihnen buchstäblich vor die Füße. Sie müssen zusätzliche Leistungen bei der Bauüberwachung erbringen, auf die Sie sich kalkulatorisch oft gar nicht eingerichtet haben. Um solche Projekte nicht weit in die roten Zahlen geraten zu lassen, ist es wichtig zu wissen, wann Sie für die Leistung gesondertes Honorar abrechnen dürfen und inwieweit der Bauherr dieses gesonderte Honorar als Schadenersatz an den ausführenden Unternehmer ...
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29.05.2018 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
Ein Leser fragt, wie die Schnittstelle zur Planung der Dachentwässerung (Dacheinlauf) und der Planung der innenliegenden Entwässerungsfallrohre gezogen werden kann. Dabei geht es auch darum, wer die Fallleitungen dimensioniert, die im Gebäude verlaufen. Macht das der Architekt, der die Flachdachkonstruktion plant, oder der Planer der technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1)?
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