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  • · Fachbeitrag · Neue DIN 276 ‒ Teil 3

    Die neue DIN 276/2018: Wichtige Details kennen und in der Praxis erfolgreich umsetzen

    | Die neue DIN 276 enthält wertvolle Instrumente, um Ihre kostenbezogene Auftraggeberberatung auf ein neues ‒ noch höheres ‒ Level zu heben. Trotz allem sollten Sie die DIN 276 nie als Ganzes vereinbaren sondern die Elemente auswählen, die beim konkreten Auftrag am zielführendsten sind. Nachdem PBP Ihnen in der Ausgabe 3/2019 (Seite 4) vor allem den neuen Kostenvoranschlag und -anschlag vorgestellt hat, lernen Sie nachfolgend weitere DIN-Regelungen kennen, die für Sie nützlich sein können. |

    Planungsänderungshonorar leichter durchsetzen

    Die neue DIN 276 hilft Ihnen, bei Planungsänderungen, die eine Anpassung der Kostenberechnung zur Folge haben, Ihre zusätzlichen anrechenbaren Kosten leichter darzulegen und durchzusetzen. Entscheidend ist hier Abschnitt 4.4.3 (Dokumentation). Er regelt, dass festgestellte Abweichungen gegenüber bisherigen Kostenermittlungen nach Art und Umfang darzustellen, zu erläutern und zu dokumentieren sind. Das gilt auch für Abweichungen, die auf Planungsänderungen beruhen.

     

    PRAXISTIPP | PBP empfiehlt also, den Abschnitt 4.4.3 regelmäßig anzuwenden und ggf. zum Vertragsinhalt zu machen, weil

    • Planungsänderungen leichter durchgesetzt werden können, weil alle Beteiligten die durch die Änderungen verursachten Kosten leichter nachvollziehen können,
    • anrechenbare Kosten bei Planungsänderungen transparent werden und
    • unangenehme Kostenüberraschungen im Projektverlauf vermieden werden und Sie damit entsprechende Haftungsrisiken minimieren.