30.11.2017 · Nachricht aus PBP · Haftung
Der Planungsfehler eines nach Kündigung neu beauftragten Architekten lässt die Schadenersatzpflicht des ersten Architekten nicht entfallen, wenn es sich um einen Folgefehler handelt, für den der Planungsfehler des ersten Architekten kausal war. Das führt dazu, dass beide Architekten gegenüber dem Bauherrn haften, so das KG Berlin im Einvernehmen mit dem BGH.
> lesen
30.11.2017 ·
Download aus PBP · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG
Die Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern der Objektplanung (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Innenräume) enthalten seit der HOAI 2013 in verschiedenen Lph Koordinationsleistungen. Die Objektplaner koordinieren damit die Fachbeiträge der ihnen zugeordneten Fachplaner (z. B. Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) und Berater (z. B. Baugrundberater), aber nicht der anderen Objektplaner. Ungeregelt ist die objektplanungsübergreifende Koordination, also ...
> lesen
30.11.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Verkehrsanlagen
Wenn Verkehrsanlagen umgebaut werden, müssen häufig auch Leitungen umverlegt werden. Hier leisten Planungsbüros einiges – oft ohne das entsprechende Honorar vergütet zu bekommen. Erfahren Sie, wie Sie Gegenargumente Ihrer Auftraggeber entkräften und Ihre Leistungen in den Lph 1 bis 4 richtig abrechnen.
> lesen
30.11.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Architekten- und ingenieurvertrag
Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Es enthält – erstmals – einen eigenen Untertitel zum Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB. Ein Schwerpunkt der Reform ist, dass der Planungsvertrag in zwei Stufen abgeschlossen werden kann. Stufe Eins ist so etwas wie ein Zielfindungsvertrag (PBP 11/2017, Seite 4), Stufe Zwei die Zielerreichungsphase bzw. der Zielerreichungsvertrag. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie in der Zielerreichungsphase richtig agieren.
> lesen
29.11.2017 ·
Download aus PBP · Projektsteuerung · LPH 8/9
Insolvenzen ausführender Unternehmen verzögern den Planungs- und Bauablauf und erfordern Zusatzleistungen. Für viele Büros bedeutet das erheblichen Mehraufwand, der gesondert zu honorieren ist. Die Durchsetzung der Vergütung stellt in der Praxis eine Herausforderung dar. Arbeiten Sie in solchen Fällen mit einer Leistungs- und Honorarmatrix. Nutzen Sie diese als Unterlage für das Gespräch mit Ihrem Auftraggeber, wenn ein ausführendes Unternehmen insolvent geworden ist. Legen Sie mit ihm ...
> lesen
29.11.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
„Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die Wiederholung von Grundleistungen, ohne dass sich dadurch die anrechenbaren Kosten oder Flächen ändern, ist das Honorar für diese Grundleistungen entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Leistungsphase schriftlich zu vereinbaren“. Diese Regelung in § 10 Abs. 2 HOAI ist die Anspruchsgrundlage, um Zusatzaufwand abzurechnen, der bei Ihnen anfällt, wenn ausführende Unternehmen insolvent werden. Erfahren Sie, wie Sie die Basis für ...
> lesen
28.11.2017 · Nachricht aus PBP · Lohnsteuer
Bieten Sie Mitarbeitern im Büro eine Ladevorrichtung, an der diese auf Ihre Kosten auch privat genutzte Elektro- oder Hybridfahrzeuge aufladen können, ist das lohnsteuerfrei. So steht es in § 3 Nr. 46 EStG. Nach einem aktuellen BMF-Schreiben gilt diese Steuerbefreiung nun für alle E-Bikes.
> lesen
28.11.2017 ·
Download aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
> lesen
28.11.2017 · Nachricht aus PBP · Honorargestaltung
Baudenkmäler sind gesetzlich geschützt. Ein Abbruch ist trotzdem möglich, wenn ein Abbruchantrag positiv beschieden worden ist. Dieser setzt voraus, dass das Baudenkmal weder wirtschaftlich nutzbar noch sinnvoll umgebaut werden und auch nicht verkauft werden kann. Wenn Sie für einen Auftraggeber einen solchen Genehmigungsantrag stellen, sollten Sie Ihren Honoraranspruch nicht an dessen Genehmigung knüpfen. Vereinbaren Sie stattdessen ein Zeithonorar.
> lesen
28.11.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Personalmanagement
In der betrieblichen Altersvorsorge haben sich zum Jahreswechsel 2018 viele Dinge geändert. Lernen Sie deshalb die wichtigsten Punkte aus dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (Abruf-Nr. 195096 ) kennen, um auch Ihre Mitarbeiter richtig informieren zu können.
> lesen