· Fachbeitrag · Erste Erfahrungsberichte mit neuem BGB
Das neue Sonderkündigungsrecht in § 650r BGB: So machen Auftraggeber schon davon Gebrauch
| Das neue Architekten- und Ingenieurrecht hat die ersten 7 Monate hinter sich. Erste Praxiserfahrungen liegen also vor. Auch und vor allem zum neuen Sonderkündigungsrecht in § 650r BGB . Erfahren Sie, wann Auftraggeber von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und was das für Sie und Ihre Auftraggeberberatung in der „Zielfindungsphase“ bedeutet. |
Um diese Regelung geht es
Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung kündigen, nachdem Sie ihm die vereinbarten Planungsgrundlagen (§ 650q BGB) vorgelegt haben. Das gilt auch, wenn der Auftrag die Lph 1 - 8 umfasst. Hier die Regelung im Wortlaut.
Wortlaut / § 650r Sonderkündigungsrecht |
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