· Fachbeitrag · Altersvorsorge
Definitiv: Keine Riester-Förderung für Planer am Bau
| Wenn Sie ins Versorgungswerk einzahlen und noch privat fürs Alter vorsorgen, haben Sie bisher keinen Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Das wird leider auch so bleiben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, dass der Gesetzgeber Angehörigen der verkammerten Berufe die Riester-Förderung verwehrt ( BFH, Urteil vom 29.7.2015, Az. X R 11/13, Abruf-Nr. 180565 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 2 | ID 43715687