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  • · Nachricht · Altersvorsorge

    Verfassungsbeschwerde: Haben Sie Anspruch auf Riester-Zulage?

    | Das BVerfG muss klären, ob auch Architekten und Ingenieure als Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, „unmittelbaren“ Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 S. 1 EStG haben. Ein Rechtsanwalt hat gegen eine diesbezüglich negative Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) Verfassungsbeschwerde erhoben. |

     

    Das höchste deutsche Steuergericht ist der Meinung, dass es mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar ist, dass Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke per Gesetz keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage gemäß § 79 i. V. m. § 10a Abs. 1 EStG haben (BFH, Urteil vom 06.04.2016, Az. X R 42/14, Abruf-Nr. 186418). Gegen diese Entscheidung hat der Freiberufler Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie ist beim BVerfG unter dem Az. 2 BvR 1699/16 anhängig.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 3 | ID 44444735