· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Der Rekordabgabenbelastung trotzen: Mitarbeitern steuergünstig Fahrtkosten ersetzen
| Irritierend hohe 49,4 Prozent seines Gehalts muss ein lediger Durchschnittsverdiener (47.042 Euro) in Deutschland für Steuern und Sozialabgaben abführen. Das hat die OECD herausgefunden. Da lohnt es sich, vor allem bei den Kosten, die Mitarbeiter mit am stärksten finanziell belasten, über steuerfreie Gehaltsextras nachzudenken. In punkto „Fahrtkosten“ lauten die Stichworte „Tankgutscheine“ und „Fahrtkostenersatz“. |
Spielregeln für Tankgutscheine
Sachzuwendungen an Mitarbeiter führen dann nicht zu Arbeitslohn, wenn sie den Wert von 44 Euro monatlich nicht übersteigen (44-Euro-Sachbezugsfreigrenze, § 9 Abs. 2 S. 11 StG). Die Sachzuwendungen sind lohnsteuer- und beitragsfrei. Pro Jahr können Sie so das Gehalt jedes Mitarbeiters faktisch um bis zu 528 Euro erhöhen. Entscheidend für die lohnsteuer- und beitragsfreie Einordnung ist, was der Mitarbeiter von Ihnen beanspruchen kann.
- Erhält der Mitarbeiter eine frei verfügbare Auszahlung in Geld, liegt steuerpflichtiger Barlohn vor. Die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze scheidet aus.
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