· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Jobrad statt E-Klasse: Ihr Beitrag zum Thema nachhaltigere Mobilität im Planungsbüro
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
| Nachhaltigkeit im Büro steht bei Büroinhabern und Mitarbeitern hoch im Kurs. Beim Thema Büromobilität leistet das Jobrad gute Dienste. Die Kosten sind gering, die Umsetzung ist einfach, die Gesundheit wird gefördert ‒ und das Jobrad ist auch finanziell attraktiv. PBP macht Sie mit den steuerlichen Regelungen vertraut und erläutert, wo die Vorteile für Ihre Mitarbeiter liegen und wie auch Sie steuerlich von einem Jobrad profitieren können. |
Jobrad aus Sicht des Büroinhabers
Möchten Sie Mitarbeitern ein Jobrad überlassen, sind Sie in der Ausgestaltung nahezu frei. Sie können entscheiden, ob und, wenn ja, wer ein Jobrad erhalten soll, in welchem Preissegment dieses liegen darf oder welche Zusatzleistungen Sie anbieten (z. B. Versicherungen, Service- und Wartungsverträge). Zudem können Sie bestimmen, ob Ihr Mitarbeiter Zuzahlungen zum Jobrad leisten muss, ob das reguläre Gehalt reduziert wird oder ob er das Jobrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält.
Behandlung in der Gewinnermittlung
Entscheiden sich Ihre Mitarbeiter für ein Jobrad und erwerben Sie dieses, so stellt das Jobrad Betriebsvermögen dar. Infolge dessen sind sämtliche durch das Jobrad veranlasste Kosten betrieblich veranlasst und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Als Büroinhaber können Sie also neben den laufenden Kosten wie z. B. Versicherungen, Reparaturen, Inspektion, Wartungs- und Serviceleistungen auch die Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.
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