· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Mitarbeiter lädt Dienstwagen an privater Steckdose auf: Können Sie die Stromkosten erstatten?von StB Diplom-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Der Beitrag „Kostenloses Aufladen privater E-Fahrzeuge als Incentive für Mitarbeiter nutzen“ aus PBP 9/2021 hat eine Leserfrage hervorgerufen. Sie betrifft die Erstattung der Stromkosten, wenn der Mitarbeiter seinen Dienstwagen an der privaten Steckdose auflädt. |
Frage: In der September-Ausgabe haben Sie das Aufladen privater Pkw beschrieben. Wie ist es denn im umgekehrten Fall, wenn ein Dienstwagen, der nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, an der privaten Steckdose aufgeladen wird. Können wir dem Mitarbeiter dann die Stromkosten erstatten?
Antwort: Die private Aufladung von Dienstwagen (Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 29.09.2020 (Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Abruf-Nr. 218087 ) geregelt.
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