· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Unterbringung und Betreuung von Kleinkindern: So können Sie Mitarbeiter effektiv unterstützen
| Sie wollen Eltern unterstützen, die nach der Geburt ihrer Kinder wieder relativ zügig in Ihr Büro zurückkommen wollen? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Einkommensteuergesetz bietet. Bezuschussen Sie Kosten, die den Eltern für die Unterbringung und Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse sogar lohnsteuer- und beitragsfrei sein. |
Voraussetzungen der Steuer- und Beitragsfreiheit
Kinderbetreuungszuschüsse können Sie steuer- und beitragsfrei auszahlen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind. Das heißt:
Es muss sich um nicht schulpflichtige Kinder handeln
Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein. Die Schulpflicht richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetzen. Hat das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie generell davon ausgehen, dass keine Schulpflicht besteht (R 3.33 Abs. 3 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). In dem Jahr, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes:
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