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  • · Nachricht · Arbeitslosigkeit

    Kurzarbeitergeld: Bundesregierung verlängert Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate

    | „Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsverordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland.“ So steht es seit 18.12. auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit. Ziel der Verlängerung der Bezugsdauer um ein Jahr ist es, Betrieben (auch Planungsbüros) mehr Planungssicherheit zu geben, um erfahrene Beschäftigte halten zu können. |

     

    Wichtig | Die Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Befassung von Bundestag oder Bundesrat beschließen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Auch manche Planungsbüros sind in konjunkturell bedingtes unsicheres Fahrwasser geraten. Wann Sie Kurzarbeit anmelden können und wie Sie das Kurzarbeitergeld berechnen müssen, Iesen Sie in PBP 12/2024, Seite 28 → Abruf-Nr. 50219406 und PBP 01/2015, Seite 26 → Abruf-Nr. 50242314.
    Quelle: ID 50266734