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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Darf Ihr Ex-Mitarbeiter von Ihnen auch Kopien von Planungsunterlagen herausverlangen?

    von Rechtsanwältin Heike Mareck, Kanzlei Mareck, Dortmund

    | Hat am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Ex-Mitarbeiter Anspruch auf eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung über die verantwortliche Betreuung während der Ausführungsphase der Bauvorhaben, sowie auf Kopien von Planungsunterlagen? Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Planungsbüros war dieser Ansicht und verklagte seinen Ex-Arbeitgeber auf genau diese Herausgaben. Sowohl das Arbeitsgericht Siegburg als auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln vertraten dazu aber eine andere Meinung. |

    Um diesen Streit ging es vor Gericht

    Der Arbeitnehmer war als Ingenieur in Teilzeit für den Bereich Brandschutz bei einem Ingenieurbüro angestellt und kündigte sein Arbeitsverhältnis ordentlich. Im Anschluss daran klagte er vor dem Arbeitsgericht Siegburg auf restliche Vergütung und Erteilung einer Bescheinigung, dass er Bauvorhaben verantwortlich betreut habe, sowie die Herausgabe von Kopien von Planungsunterlagen. Das Arbeitsgericht Siegburg verurteilte das Büro daraufhin, an ihn eine restliche Vergütung von knapp über 2.800 Euro netto zu zahlen. Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung und die Herausgabe von Kopien von Planungsunterlagen lehnte der Richter indes ab.

     

    Wie weit geht Ihre Fürsorgepflicht als (Ex-)Arbeitgeber?

    Dagegen ging der ehemalige Beschäftigte weiter vor. Er stellte sich auf den Standpunkt, sein Arbeitgeber sei aufgrund der nachvertraglichen Fürsorgepflicht sehr wohl gehalten, ihn beim Erwerb von Zusatzqualifikationen zu unterstützen, soweit dies für das berufliche Fortkommen erforderlich sei. Den Parteien sei unausgesprochen klar gewesen, dass er sobald als möglich die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes anstrebe. Laut Auskunft der Ingenieurkammer-Bau NRW müsse der Arbeitgeber bei einem angestellten Ingenieur die hierzu erforderlichen Bescheinigungen erteilen.