· Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung
Die neue Sonder-AfA für den Bau von Mietwohnungen: Nicht blauäugig in die Haftung tappen
| Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ zugestimmt. Dieses Gesetz, mit dem die Bundesregierung neuen preisgünstigen Wohnraum schaffen will, kann damit rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten. Zentraler Punkt ist eine fünfprozentige Sonderabschreibung, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden drei Jahren neben der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA) gewährt wird. Lernen Sie die Voraussetzungen für die neue Sonder-AfA kennen, um Bauherren optimal zu beraten und vermeiden Sie Haftungsrisiken. |
Die Ziele
Das Gesetz (Abruf-Nr. 209883), das der Bundesrat in seiner Sitzung am 28.06.2019 endlich genehmigt hat, tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Es enthält die Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude (neuer § 7b Einkommensteuergesetz [EStG]). Ziel der Maßnahme ist es, mehr private Investoren zu gewinnen und Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen. „Sonderabschreibungsfähig“ ist nicht nur der klassische Neubau. Die Regelung greift auch, wenn in bestehenden Gebäuden neue Wohnungen geschaffen werden, die dann vermietet werden.
Die Eckpunkte des Gesetzes
Das Gesetz hat folgende Eckpunkte:
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