26.06.2017 · Nachricht · Betriebsausgaben
Geschenke an Geschäftsfreunde: 35-Euro-Grenze gilt mit Steuer
| Entstehen Ihrem Büro Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde, und übernehmen Sie zusätzlich die Steuer, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, dürfen Sie die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |
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