· Fachbeitrag · Bilanzierung
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen: Finanzverwaltung mit doppelter Rolle rückwärts
| Bei der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen überschlagen sich die Ereignisse. Erst wurde eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2016 in Aussicht gestellt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) kurzfristig doch noch eine doppelte Rolle rückwärts vollzogen und verlautbart, dass das Urteil nur in ganz wenigen Fällen angewendet werden wird. |
Um zu verdeutlichen, was bei Abschlagszahlungen gelten sollte, hier die Historie vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bis heute (Stand 23. März 2016):
1. BFH-Urteil zur Gewinnrealisierung
Der Gewinn eines Architekten oder Ingenieurs ist nach § 8 Abs. 2 HOAI 1996 nicht erst dann realisiert, wenn die Leistungen abgenommen oder eine Schlussrechnung erstellt worden ist, sondern bereits, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlungen entstanden ist (BFH, Urteil vom 14.5.2014, Az. VIII R 25/11, Abruf-Nr. 142955; PBP 12/2014, Seite 19).
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