· Fachbeitrag · Büroführung
A1-Bescheinigung bei Dienstreise ins Ausland: So organisieren Sie Ihren Workflow
von Gerd Schmid, Architekt, Gesellschafter-Geschäftsführer bei formTL ingenieure für tragwerk und leichtbau gmbh, Radolfzell
| Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine c„A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Können Sie das nicht, drohen hohe Bußgelder. Um diese zu verhindern, hat formTL einen Workflow entwickelt, um die A1-Bescheinigung stets parat zu haben und uns bei solchen Dienstreisen auf unser eigentliches Business konzentrieren zu können. |
Darum geht es bei der A1-Bescheinigung
Bei Terminen innerhalb der EU sowie Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Israel, Korea, Japan und Kanada müssen wir als Geschäftsreisende mit Hilfe des A1-Antrags nachweisen, dass wir in Deutschland sozialversichert sind. Da seit 2019 der Kreis der Kontrollierten nachweislich weiter gezogen wird, trifft diese Regelung jetzt auch uns Planer. Bei Verstößen wurden hohe Strafen verhängt, z. B. in Frankreich 3.000 Euro und in Österreich 10.000 Euro. Kontrollen durch eine „spezielle Entsendepolizei“ finden an Raststätten oder auf Kongressen statt. Offiziell dauert es 48 Stunden, bis der A1-Antrag bewilligt ist, in den meisten Fällen dauert es aber länger.
Der Workflow bei formTL
Wir haben für formTL folgenden Workflow geregelt:
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