· Fachbeitrag · Büroführung
Bilder in Broschüren oder auf der Homepage nutzen: Rechtliche Fallstricke sicher umgehen
| Ein gutes Bild sagt mehr als 1.000 Worte, gerade bei Architektur- und Ingenieurbauwerken. Für Architektur- und Ingenieurbüros ist es deshalb unverzichtbar, Bilder auf der Internetseite des Büros einzustellen oder die eigenen Broschüren mit Bildern zu versehen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Nicht jede Veröffentlichung ist erlaubt, die Regeln sind oft unscharf und wenig praktikabel. So mancher Kollege hat deshalb auch schon Lehrgeld gezahlt. Machen Sie sich diese Erfahrungen zu eigen und erfahren Sie, wie Sie es richtig machen. |
Recht am (eigenen) Bild
Fremde Bilder dürfen nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden. So will es das Urheberrecht. Rechteinhaber können zum Beispiel Fotografen („Urheber“) oder Abgebildete sein. Erstellen Sie eigene Bilder, haben Sie das Problem des Urheberrechts am Bild zwar gelöst. Aus dem Schneider sind Sie damit aber noch nicht:
- Unbedenklich erstellen und verwenden können Sie Fotos von Landschaften, Tieren, Pflanzen und Sachen in der freien Natur.
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