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DSGVO: Datenschutzbeauftragter bald erst ab 20 Mitarbeitern nötig
| Architektur- und Ingenieurbüros brauchen künftig wohl erst ab 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, einen Datenschutzbeauftragten. Über eine entsprechende Gesetzesänderung berät der Bundesrat abschließend am 20.09.2019. |
Hintergrund | Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für viel Unruhe hat vor allem § 38 BDSG gesorgt. Darin ist u. a. festgeschrieben, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn sie mindestens zehn Personen beschäftigen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Nach der Gesetzesänderung (Abruf-Nr. 210758) soll diese Zahl von zehn auf 20 Personen erhöht werden.
Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 3 | ID 46087634