· Fachbeitrag · Büroorganisation
„Freie Mitarbeiter“: Überlegen Sie sich das gut!
von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., SCHWAMB Rechtsanwälte, München
| Viele Planungsbüros neigen dazu, bei Kapazitätsengpässen auf „freie Mitarbeiter“ zurückzugreifen. Das ist nachvollziehbar. Sie erhalten zusätzliche Manpower und bleiben dennoch flexibel, weil Sie freie Mitarbeiter ja jederzeit loswerden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich bei freien Mitarbeitern Sozialabgaben sparen. Allerdings birgt deren Beauftragung auch Risiken. Stellen Sie also eine Risiko-Chance-Analyse an. |
Problem 1: Scheinselbstständigkeit
Üblicherweise werden freie Mitarbeiter mit Dienstverträgen ausgestattet. Dienstverträge erkennt man daran, dass die Tätigkeit des Freien im Vertrag sehr allgemein beschrieben wird (Beispiel: „Mitarbeit“ oder „Unterstützung“). Der Pferdefuß: Hat Ihr freier Mitarbeiter neben den Ihren keine (größeren) Aufträge von anderen Planungsbüros, sind Sie faktisch dessen Arbeitgeber. Der freie Mitarbeiter ist dann scheinselbstständig.
Prüfen die Sozialversicherungsträger Ihr Büro und stellen fest, dass Sie Scheinselbstständige beschäftigen, kann das unangenehme Folgen haben. Sie müssen die Sozialabgaben rückwirkend bis zu 5 Jahre zurückzahlen. Hinzu kommen unter Umständen Geldbußen. Selbst ein Strafverfahren kann gegen Sie eingeleitet werden.
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