· Fachbeitrag · Büroverkauf
So mindert eine Schadenersatzforderung Jahre nach der Büroaufgabe den Veräußerungsgewinn
| Hat sich der Verkäufer eines Architektur- oder Ingenieurbüros verpflichtet, den Käufer von Schadenersatzforderungen wegen Gewährleistungen aus der Zeit vor der Betriebsveräußerung freizustellen, mindern Schadenersatzforderungen aus Gewährleistungsfällen rückwirkend den Veräußerungsgewinn. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden. |
Der (steuer)rechtliche Hintergrund
Im Zuge des Verkaufs eines Architektur- oder Ingenieurbüros werden häufig zwei Dinge vereinbart:
- 1. Der Käufer verpflichtet sich, die zum Verkaufszeitpunkt mit Dritten eingegangenen und noch nicht abgewickelten Verträge über die Erbringung von Ingenieur- und Architektenleistungen zu übernehmen und die Verkäufer von allen Verpflichtungen aus diesen Verträgen freizustellen.
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