· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Büroaufgabe oder -verkauf wegen Corona: So nutzen Sie Steuervergünstigungen optimal
| Weitermachen oder aufhören? Diese Frage stellen sich viele von Ihnen, die die Sechzig erklommen haben, jedes Jahr neu. In der Vergangenheit ist die Antwort meist „weitermachen“ gewesen, weil es noch Spaß gemacht hat. Die Corona-Krise könnte dazu führen, dass die Antwort jetzt häufiger „aufhören“ bzw. „verkaufen“ lautet. Erfahren Sie deshalb, wie Sie sich in dieser Situation gegenüber dem Finanzamt richtig verhalten, auch um die zur Verfügung stehenden Steuervergünstigungen optimal zu nutzen. |
Die Betriebsaufgabe und das Finanzamt
Als selbstständiger Architekt oder Ingenieur müssen Sie wissen, dass sich der Fiskus nicht nur für einen Büroverkauf sondern auch eine Büroaufgabe sehr interessiert. So ein Vorgang ist für das Finanzamt stets ein Intensivprüffall.
Das liegt an den „stillen Reserven“. Das sind die abgeschriebenen Vermögenswerte, die Sie gebildet haben, während Ihr Büro bestanden hat. Diese müssen Sie spätestens bei der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs erfassen und versteuern. In gewissen Konstellationen können Sie dabei aber von steuerzahlerfreundlichen Vorschriften profitieren, um auf den Gewinn möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen.
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