· Fachbeitrag · Energieerzeugung
Photovoltaik-Anlagen: Diese steuerlichen Neuregelungen sollten auch Planer am Bau kennen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Als Architekt oder Ingenieur planen Sie nicht nur Objekte mit Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlagen). Oft ist es auch so, dass Sie als Büro- oder Gebäudeinhaber selbst als Bauherr solcher Anlagen auftreten. In beiden Konstellationen sollten Sie über die steuerlichen Spielregeln Bescheid wissen. Diese haben sich mit dem Jahressteuergesetz 2022 fundamental geändert. PBP beleuchtet, was nun gilt und wie Sie von den steuerlichen Neuregelungen profitieren. |
Einkommensbesteuerung bei PV-Anlagen
Bei der einkommensteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen gibt es Neuerungen, die für Architektur- und Ingenieurbüros attraktiv sind.
So hat sich die Besteuerung bisher dargestellt
Haben Sie bisher auf Ihrem Betriebsgebäude eine PV-Anlage installiert und den erzeugten Strom sowohl ins Stromnetz eingespeist als auch innerhalb Ihres Büros für betriebliche Zwecke verbraucht, so handelte es sich um zwei getrennte Unternehmen. Den ersten Betrieb bildete Ihr Büro, den zweiten Gewerbebetrieb die PV-Anlage. Damit mussten Sie zwei Gewinnermittlungen erstellen und den jeweiligen Gewinn versteuern ‒ vorausgesetzt es lag jeweils eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
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