26.04.2013 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Fiskus greift bei der Bewertung auf Preißing-Methode zurück
| Wird ein Planungsbüro innerhalb der Familie übergeben, sind die für die Erbschaftsteuer relevanten Werte am Verkehrswert auszurichten. Weil es für Architekten und Ingenieure nach Angaben der Architektenkammer keine allgemein gültigen Bewertungsregeln gibt, ist eine Einzelfallbewertung erforderlich. Die Finanzverwaltung orientiert sich hier an den Bewertungsmethoden des Leonberger Beraters Werner Preißing. Das ist einer Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern zu entnehmen. |
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