· Fachbeitrag · familienverträge
Büroübertragung an die nächste Generation: Mit Versorgungsleistungs-Modell Steuern sparen
| Möchten Sie Ihr Büro oder einen Teil davon gegen monatliche Zahlungen auf die nächste Generation übertragen, ohne einen Veräußerungsgewinn versteuern zu müssen, bietet sich die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen an. Erfahren Sie, was Sie beachten müssen, damit dieses oft vernachlässigte Steuersparmodell funktioniert. |
Steuerliche Vorteile bei Anerkennung durch das Finanzamt
Übertragen z. B. Eltern ihr unternehmerisches Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, mindestens 50-prozentiger GmbH-Anteil) gegen lebenslange Versorgungsleistungen auf ihre Kinder, winken für den Übergebenden und den Nachfolger folgende ertragsteuerliche Vorteile:
Übergeber | Übernehmer | |
Versorgungsleistungen | Erhaltene Zahlungen sind nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. | Geleistete Zahlungen stellen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG Sonderausgaben dar. |
Übertragung | Es muss kein Veräußerungsgewinn versteuert werden. | Buchwerte bzw. Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter werden fortgeführt (§ 6 Abs. 3 EStG, § 17 Abs. 2 S. 5 EStG). |
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