· Fachbeitrag · Finanzierung
Investoren-Projekt: Wie sind Honorare für Projektsteuerung bzw. -controlling abzugsfähig?
von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
| Kosten für eine qualifizierte baufachliche und -wirtschaftliche Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sind den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen, wenn die finanzierende Bank eine solche Projektsteuerung verlangt hat. Diese Auffassung hat nach dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg jetzt auch der Bundesfinanzhof (BFH) vertreten. PBP stellt Ihnen Sachverhalt und Relevanz für die Praxis vor. |
Die steuerliche Ausgangslage
Aufwendungen, die mit der Herstellung einer Immobilie in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen, gehören steuerlich zu den Herstellungskosten. Diese kann der Investor nur über die Abschreibung des Gebäudes steuermindernd geltend machen. Das gilt der „herrschenden Lehre“ nach auch für Honorare der Architekten und Fachplaner sowie der Projektsteuerer, die bei einem solchen Projekt anfallen.
Der Projektsteuerungs-Fall aus Berlin
In dem Berliner Fall hatten Investoren begonnen, mehrere Immobilien zu Vermietungszwecken zu errichten. Im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung der Bauvorhaben stellten sie Darlehensanträge.
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