· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Kann ein Nichtgesellschafter als „Geschäftsführer“ einer Partnerschaftsgesellschaft fungieren?
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Ein Leser fragt: Unser Büro hat die Form einer Partnerschaftsgesellschaft mit zwei gleichberechtigten Partnern. Nun möchten wir einen Mitarbeiter zum Geschäftsführer ernennen, ohne dass er Partner wird. Der Titel des Geschäftsführers ist ihm wichtig. Ist das möglich? Von Dritten haben wir jetzt gehört, dass das gesellschaftsrechtliche Probleme aufwerfen könnte. Wie ist Ihre Meinung dazu? |
Die Besonderheiten bei Partnerschaftsgesellschaften
Wer mit einer Partnerschaftsgesellschaft in rechtsgeschäftliche Beziehungen tritt, wird (und kann) im Regelfall erwarten, mit Partnern dieser Gesellschaft zu tun zu haben. Denn bei Partnerschaftsgesellschaften ‒ wie auch bei allen Personengesellschaften ‒ gilt das sog. Prinzip der Selbstorganschaft.
D. h.: Nur die Gesellschafter sind für die Geschäftsführung (= Entscheidungen im Innenverhältnis) und Vertretung (= Erwerb von Rechten und Pflichten im Außenverhältnis) der Gesellschaft zuständig. Da die Partner diese Befugnisse unmittelbar aus ihrer Stellung als Gesellschafter ableiten, spricht man von organschaftlichen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen.
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