· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Stichtag 01.01.2024: Neuregelungen für GbR beachten und umsetzen
| 40 Prozent aller Architekturbüros und 20 Prozent aller Ingenieurbüros werden als Personengesellschaften geführt. Das hat die jüngste AHO-Umfrage zu Tage gefördert. Ein Gutteil davon sind GbR. Büros, die diese Rechtsform gewählt haben, müssen sich mit Neuregelungen vertraut machen, die für GbR seit dem 01.01.2024 gelten und auf dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) beruhen. PBP zitiert nachfolgend aus einem „Merkblatt“ der IHK Köln. |
Die GbR wird „rechtsfähig“
Rechtsfähigkeit bedeutet, eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Die bisherige Rechtslage geht bei einer GbR von mehreren gemeinsam handelnden Personen (einer sogenannten „Gesamthandsgemeinschaft“) aus und nicht von einer eigenständigen Gesellschaft.
Das ab 2024 geltende Gesetz regelt jetzt, dass eine GbR rechtsfähig sein kann und wann das der Fall ist: „Die Gesellschaft kann entweder selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll (rechtsfähige Gesellschaft), oder sie kann den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander dienen (nicht rechtsfähige Gesellschaft)” (§ 705 Abs. 2 BGB).
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