· Nachricht · Gesetzesänderungen
Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern nötig
| Der Bundesrat hat am 20.09.2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende DSGVO zugestimmt, die der Bundestag im Juni verabschiedet hatte. Darunter befinden sich auch zwei wichtige Änderungen für Planungsbüros. |
- Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 ‒ bisher waren es zehn. Sie müssen daher künftig erst einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sich in Ihrem Büro in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Das dürfte nur bei größeren Architektur- und Ingenieurbüros der Fall sein.
- Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht: Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen ‒ künftig reicht eine E-Mail.
Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 3 | ID 46152525