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Inflationsausgleichsprämie unter Dach und Fach
| Nach dem Bundestag hat am 07.10.2022 auch der Bundesrat den Weg für die Inflationsausgleichsprämie freigemacht. Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ ist am 25.10. (= nach Redaktionsschluss) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie können Mitarbeitern damit eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. |
Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet ‒ vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 31.12.2024. Damit können Sie Prämien auch auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilen und ihre Liquidität schonen. Die Details lesen Sie demnächst in PBP und vorab auf der PBP-Homepage.
Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 3 | ID 48684406