· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Neues BFH-Urteil: Droht freiberuflichen Planern mit Angestellten die Gewerblichkeit?
von Rechtsanwalt Christian Gaßmann, Düsseldorf
| Droht freiberuflichen Architektur- und Ingenieurbüros die Gewerblichkeit ihrer Einkünfte allein dadurch, dass sie angestellte Kollegen (Berufsträger) beschäftigen? Diese Frage hat nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Prüfingenieuren, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, neue Brisanz erlangt. PBP stellt Ihnen das Urteil vor und zeigt Ihnen, welche Konsequenzen freiberufliche Planungsbüros daraus ziehen sollten. |
Um diesen Fall ging es vor dem BFH
Wie oben erwähnt ging es um eine GbR von Prüfingenieuren, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführte, Gutachten zur Bewertung von Kfz erstellte und andere typische Prüftätigkeiten erbrachte.
Büroinhaber waren in erster Linie überwachend tätig
Die beiden Gesellschafter waren selbst Prüfingenieure (Dipl.-Ing. FH). Zusätzlich beschäftigte die GbR drei angestellte Prüfingenieure, die den überwiegenden Teil der Haupt- und Abgasuntersuchungen durchführten. Das Finanzgericht Sachsen war deshalb in der Vorinstanz zu der Auffassung gelangt, dass keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG mehr vorgelegen habe, weil die Mitarbeiter einen Großteil der Arbeiten übernommen hatten, sodass die Inhaber der GbR nicht mehr selbst eigenverantwortlich tätig waren. Es setzte deshalb Gewerbesteuer fest.
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