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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Betriebsausgabenabzug für Umsatzsteuer vergessen: Jetzt alte Steuererklärungen prüfen!

    | Bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist die vom Architekten oder Ingenieur bezahlte Umsatzsteuer in dem Jahr als Betriebsausgabe zu erfassen, in dem die Zahlung ans Finanzamt abgeflossen ist. Sollten Sie für die Umsatzsteuer versehentlich keine Betriebsausgaben erklärt haben, können Sie selbst für Uralt-Steuerbescheide noch eine Änderung erreichen. Der Bundesfinanzhof zeigt, wie das funktioniert. |

    Typisches Beispiel aus der Praxis

    Architektin Jutta Müller hat im Jahr 2013 bemerkt, dass sie in der Anlage EÜR 2011 die im Jahr 2011 gezahlte Umsatzsteuer versehentlich nicht erfasst hat. Der Gewinn 2011 ist deshalb um 15.198 Euro zu hoch ausgewiesen und besteuert worden. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bietet Frau Müller nun die Chance, das Finanzamt zu veranlassen, den Einkommensteuerbescheid 2011 zu ihren Gunsten zu ändern, obwohl die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist (BFH, Urteil vom 27.8.2013, Az. VIII R 9/11; Abruf-Nr. 133544).

     

    Frau Müller muss einen Änderungsantrag für den Steuerbescheid 2011 wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 Abgabenordnung (AO) stellen. Diese Änderungsmöglichkeit für längst bestandskräftige Steuerbescheide kommt immer dann in Betracht, wenn dem Finanzamt mechanische Fehler unterlaufen (Tippfehler, Zahlendreher, Zahl übersehen). Nach Auffassung des BFH liegt ein solcher mechanischer Fehler des Finanzamts auch dann vor, wenn der Sachbearbeiter im Finanzamt einen Fehler des Steuerzahlers übernommen hat, obwohl er diesen bei gewissenhafter Bearbeitung der Steuererklärung hätte erkennen müssen.