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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrtenbuch: Aufnahme auf Diktiergerät und Eintrag in Excel-Datei

    | Die Finanzverwaltung stellt hohe Anforderungen an Fahrtenbücher. Deshalb ist die Kombination aus Aufnahme der Fahrten auf ein Diktiergerät und zeitnaher Erfassung in einer Excel-Tabelle kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, so der Tenor einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln. |

     

    Der Fahrer diktierte zu Beginn jeder Fahrt Datum, Zweck der Fahrt und Kilometerstand. Unterwegs diktierte er besondere Vorkommnisse und am Ende wieder den Kilometerstand. Die Aufnahmen wurden im Durchschnitt zweimal wöchentlich in Excel-Dateien übertragen, die Blätter aufbewahrt und am Jahresende gebunden. Die Kassetten wurden ebenfalls aufbewahrt und nicht überspielt. Die Klage gegen die Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs vor dem FG Köln scheiterte. Es sei zum einen nicht mit vertretbarem Aufwand prüfbar, ob die Bänder „eins zu eins“ in die Excel-Tabellen übertragen wurden. Zum anderen hätten die Aufzeichnungen unmittelbar ausgedruckt werden müssen (FG Köln, Urteil vom 18.6.2015, Az. 10 K 33/15, Abruf-Nr. 145094).

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil legt den Schluss nahe, sich künftig ein elektronisches Fahrtenbuch anzuschaffen. Aber auch das muss erst einmal den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen. Was die Finanzverwaltung fordert, lesen Sie in einem Beitrag auf pbp.iww.de unter der Abruf-Nr. 145443.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 3 | ID 43589768