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  • 29.01.2025 · Nachricht · Krankenversicherung

    Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder aus ehrenamtlicher Tätigkeit: Müssen Sie darauf KV-Beiträge zahlen?

    | Wer im Zusammenhang mit einer kommunalpolitischen oder anderen ehrenamtlichen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhält, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese sind im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen, soweit sie die Steuerfreibeträge in § 3 Nr. 12 EStG überschreiten. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das Landessozialgericht (LSG) NRW. Letztlich entscheiden muss aber das Bundessozialgericht (BSG). |