29.01.2025 · Nachricht · Krankenversicherung
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder aus ehrenamtlicher Tätigkeit: Müssen Sie darauf KV-Beiträge zahlen?
| Wer im Zusammenhang mit einer kommunalpolitischen oder anderen ehrenamtlichen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhält, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese sind im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen, soweit sie die Steuerfreibeträge in § 3 Nr. 12 EStG überschreiten. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das Landessozialgericht (LSG) NRW. Letztlich entscheiden muss aber das Bundessozialgericht (BSG). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig