· Fachbeitrag · Liquiditätssicherung
Antrag auf Kurzarbeitergeld: So stellen ihn Architektur- und Ingenieurbüros richtig
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
| Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland macht auch die Arbeitswelt von Architekten- und Ingenieurbüros nicht einfach. Aufträge werden zurückgestellt oder gekündigt. Damit Sie Ihren Mitarbeiterstamm trotzdem halten und Entlassungen vermeiden, können und sollten Sie auf das Instrument Kurzarbeit zurückgreifen und Kurzarbeitergeld beantragen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie das Kurzarbeitergeld richtig beantragt wird. |
Die Basics zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine staatliche Unterstützung, die von der Agentur für Arbeit an Betriebe gezahlt wird, wenn bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. KUG kommt zum Einsatz, wenn Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder unvorhersehbarer Ereignisse die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter vorübergehend reduzieren müssen. Ziel des KUG ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Betrieben die Möglichkeit zu geben, flexibel auf Auftragsrückgänge oder Unterauslastungen zu reagieren. Während der Kurzarbeit erhalten die Mitarbeiter ein reduziertes Einkommen oder keinen Lohn, wobei das KUG einen Teil des entgangenen Lohns ausgleicht.
Erstleistung von KUG beträgt maximal zwölf Monate
KUG erhalten Sie frühestens von dem Monat an, in dem Ihre Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Es wird für maximal zwölf Monate gezahlt und kann erneut für zwölf Monate gewährt werden, wenn seit dem letzten Monat, für den KUG gewährt worden ist, drei Monate vergangen sind und die Anspruchsvoraussetzungen erneut erfüllt sind.
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