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  • · Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung

    Sabbatical-Wünsche: Spielregeln kennen und arbeitsvertragliche Voraussetzungen schaffen

    | Der Wunsch nach einem Sabbatical wird zunehmend auch von den Mitarbeitern in Planungsbüros geäußert. Als Büoinhaber tun Sie unserer Auffassung nach gerade unter dem Aspekt „Mitarbeiterbindung“ auch gut daran, sich mit den Einzelheiten in der Anspar- und Freizeitphase vertraut zu machen. Und Sie sollten beizeiten die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen schaffen, damit ein Sabbatical möglich werden kann. Denn aus dem Weg gehen können Sie dem Thema nicht - auch wenn die Umsetzung im Alltag schwerfällt. |

    Kein gesetzlicher Anspruch auf Sabbatical

    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schafft die Grundlage für flexible Arbeitszeiten und macht so auch eine Auszeit möglich. Voraussetzung für die Anwendung des TzBfG ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Weiter muss eine Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitern, ohne Berücksichtigung der Personen in Berufsausbildung, gegeben sein (§ 8 Abs. 7 TzBfG).

     

    WICHTIG | Aus dem TzBfG leitet sich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Sabbatical ab. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber kann das Sabbatical jederzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 Abs. 4 TzBfG).