· Fachbeitrag · PartGmbB
Partnerschaft kann sich jetzt wie GmbH besteuern lassen: Lohnt sich der Wechsel?
| Immer mehr Planungsbüros werden als PartGmbB geführt. Das geschieht vorwiegend, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu minimieren. Ab sofort könnte auch ein steuerliches Motiv hinzukommen. PartGmbB können sich ab 2022 nämlich wie eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) besteuern lassen. Diese Möglichkeit eröffnet das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG). PBP sagt Ihnen, ob und wann sich der Besteuerungswechsel lohnt. |
Das Grundkonzept des Optionsmodells
Kern des Optionsmodells ist das Wahlrecht für Personengesellschaften, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen, um so eine rechtsformneutrale Besteuerung zu erreichen. Der Wechsel des Besteuerungsregimes ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 möglich.
Gleichzeitig bleiben die gesellschaftsrechtlichen Vorteile der Personengesellschaft gewahrt (weitgehende Gestaltungsfreiheit, eingeschränkte Publizität, Beherrschung auch ohne Kapitalmehrheit) erhalten.
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