· Nachricht · Pensionszusage
Rückkehr aus dem Rentnerdasein: Welche Steuerfolgen drohen?
| Was gilt steuerlich, wenn Sie an einem Büro noch die Mehrheit der Anteile halten und wegen eines Notfalls noch mal als Geschäftsführer einspringen müssen? Kann das Finanzamt das Geschäftsführer-Gehalt dann als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) werten? Diese Frage muss der Bundesfinanzhof (BFH) klären. |
Nach Ansicht der Vorinstanz, dem Finanzgericht (FG) Münster, führt die gleichzeitige Zahlung eines Geschäftsführergehalts und einer Pension nicht zwingend zu einer vGA bei der Pensionszahlung. Und zwar dann, wenn
- das Anstellungsverhältnis mit Ihnen als Geschäftsführer mit Ihrem Eintritt in das Rentenalter beendet worden war,
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