· Fachbeitrag · Personalentwicklung
Das Qualifizierungschancengesetz: Auch Sie können Mitarbeiter kostengünstig fortbilden
von Frederik Ries, freier Architekt, Partner hochstrasser. gesellschaft für architektur mbh und Hannes Goth, Polymundo AG, beide Ulm
| Neue Technologien, digitale Werkzeuge, automatisierte Prozesse ‒ auch die Arbeitswelt in Planungsbüros ändert sich rasant. Um zukunftsfähig zu bleiben, brauchen Sie die richtigen Fachkräfte und qualifizierte Mitarbeiter. Berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger. Das hat der Gesetzgeber erkannt und das Qualifizierungschancengesetz (QCG) erlassen. Es enthält zahlreiche ‒ 2024 noch einmal verbesserte ‒ Förderleistungen und ist ‒ wie der Erfahrungsbericht belegt ‒ auch für jedes Planungsbüro interessant. Machen Sie sich mit dem QCG vertraut und nutzen Sie es. |
Das steckt im QCG
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgelegte Gesetz hat das Ziel, Kompetenzen und Wissen bei ihren Mitarbeitern aufzubauen und gezielt weiterzuentwickeln. Vor allem für kleine und mittelgroße Büros ist die Finanzspritze beachtlich. Wenn Ihr Büro nicht mehr als 50 Mitarbeiter hat, werden Ihnen zu 100 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.
Zusätzlich profitieren Sie von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt, um den Arbeitsausfall des jeweiligen Mitarbeitenden zu kompensieren. Die Grafik bringt die Modalitäten auf den Punkt.
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