· Fachbeitrag · Personalmanagement
Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen: In diesen Fällen besteht Anpassungsbedarf
| Verwenden Sie in einem Formulararbeitsvertrag eine AGB-Ausschlussklausel, wonach die Parteien Ansprüche binnen einer bestimmten Ausschlussfrist geltend machen müssen? Wenn ja, sollten Sie die Klausel dringend überprüfen und an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. |
Ansprüche wegen Haftung bei Vorsatz ausklammern
Sie dürfen die Haftung nicht abweichend vom Gesetz regeln. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. Es hat entschieden, dass auch umfassend formulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln jedenfalls die Haftung wegen Vorsatzes im Voraus nicht beschränken dürfen (BAG, Urteil vom 20.06.2013, Az. 8 AZR 280/12, Abruf-Nr. 132390).
Ansprüche auf Mindestlohn ausklammern
Nehmen Sie in einen Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel auf, müssen Sie darin auch das Mindestlohn-Thema beachten. Und zwar selbst dann, wenn Sie weit mehr als den Mindestlohn zahlen. In der Ausschlussklausel muss darauf hingewiesen sein, dass diese Klausel Ansprüche auf Mindestlohn nicht erfasst. Sonst ist die gesamte Klausel unwirksam (LAG Hamburg, Urteil vom 20.02.2018, Az. 4 Sa 69/17, Abruf-Nr. 201606).
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