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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    BEG IV schafft zum 01.01.2025 Erleichterungen bei arbeitsrechtlichen Formerfordernissen

    | Zu den vielen Neuerungen, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten sind, gehören auch arbeitsrechtliche Erleichterungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Sie betreffen sowohl den Abschluss als auch die Durchführung von Arbeitsverhältnissen in Planungsbüros. PBP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |

    Wesentliche Vertragsbedingungen nun in Textform möglich

    Durch das BEG IV wird insbesondere der digitale Abschluss von Arbeitsverträgen erheblich gefördert.

     

    So war es bisher

    Arbeitsverträge konnten bereits bisher in digitaler Form geschlossen werden. Ein Formerfordernis bestand nicht. Allerdings verpflichtete das Nachweisgesetz (NachwG) Sie als Arbeitgeber seit dem 01.08.2022 dazu, dem Mitarbeiter ein eigenhändig (also im Original) unterzeichnetes Schriftstück auszuhändigen, in dem die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses niedergelegt sind (§ 2 Abs. 1 S. 1 NachwG). Die elektronische Form für diesen Nachweis war ausdrücklich ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 S. 3 NachwG).