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  • · Fachbeitrag · personalmanagement

    Haftungsfalle Burn-out vermeiden: Führen Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch

    von Marion Rosenkranz, Rechtsanwältin, Consultant, Auditorin für psychische Gefährdungsbeurteilung, Team Connex AG, Altdorf

    | Der neue § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Sie, jeden Arbeitsplatz im Hinblick auf sein Gefährdungspotenzial für die Psyche des Mitarbeiters zu beurteilen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, sitzt auf einer haftungsrechtlichen und finanziellen Zeitbombe ( PBP 9/2015, Seite 22 ). Entgehen Sie der Haftungsfalle. Führen Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen durch, ermitteln Sie die Belastungsfaktoren und bauen Sie diese ab. |

    Psychische Gefährdungsbeurteilung im Kontext des ArbSchG

    Das ArbSchG enthält den rechtlichen Rahmen für die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB). Es lässt Ihnen als Arbeitgeber einen breiten Handlungsspielraum, wie Sie die PGB durchführen, welche Methode Sie anwenden und welcher Hilfsmittel Sie sich bedienen.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Analysemethode ist der erste Schritt. Wählen Sie ein Verfahren, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und von der Gewerbeaufsicht anerkannt ist. Nur so können Sie Ihr Haftungsrisiko für Kosten psychisch erkrankter Mitarbeiter reduzieren.