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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Homeoffice-Vereinbarung im Planungsbüro: So könnte sie aussehen

    | Kinderbetreuung, weiter Arbeitsweg, konzentrierteres Arbeiten - es gibt viele Gründe, warum immer mehr Mitarbeiter den Wunsch nach „Homeoffice“ an Sie herantragen. Wenn Sie dem nachkommen wollen, gilt es einiges zu regeln. PBP Planungsbüro professionell zeigt Ihnen, was zu regeln ist und unterstützt Sie mit Mustervereinbarungen. |

    Die rechtlichen Voraussetzungen

    Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice-Arbeit existiert nicht. Ihr Mitarbeiter kann nicht fordern, dass Sie ihm einen zur Verfügung stellen. Genauso wenig können Sie von Ihrem Mitarbeiter aber verlangen, dass er sich in seiner Wohnung einen Arbeitsplatz einrichtet (Schutz der Wohnung nach Art. 13 GG). Sie können Homeoffice-Arbeit auch nicht einseitig mittels Direktionsrecht anordnen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014, Az. 12 Sa 505/14).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Einführung erfordert daher immer eine arbeitsvertragliche Vereinbarung. PBP empfiehlt, die spezifischen Regelungspunkte in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu regeln. Bei neuen Mitarbeitern können Sie das direkt im Arbeitsvertrag zusammen mit den „normalen“ Regelungen wie Vergütung, Urlaub, Beendigung, Ausschlussfristen etc. tun. „Homeoffice-Vereinbarungen“ unterliegen der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB). Legen Sie deshalb Wert auf eine transparente und angemessene Vertragsgestaltung.