· Nachricht · Personalmanagement
Jetzt Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
| Die Pilotphase ist vorüber: Seit dem 01.01.2023 ist das elektronische Verfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Als Arbeitgeber erhalten Sie die eAU nur noch elektronisch, indem Sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten erkrankter Mitarbeiter bei den jeweiligen Krankenkassen abrufen. Der sog. gelbe Schein auf Papier hat ausgedient. |
Sofern noch nicht erfolgt, müssen Sie sich auf diese Neuerung einstellen. Sie müssen die internen Prozesse in Ihrem Büro anpassen und die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am eAU-Verfahren schaffen. Denn: Der Abruf darf nur über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen. Sie benötigen dafür
- ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder
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