· Fachbeitrag · Personalmanagement
Mitarbeiter kann wegen krankem Kind nicht arbeiten: Lohnfortzahlung ist kein Muss
| Kann einer Ihrer Mitarbeiter(innen) nicht arbeiten, weil ein Kind krank geworden ist, stellt sich für Sie auch die Frage, ob Sie das Entgelt fortzahlen müssen. Erfahren Sie, wie Sie diese zusätzliche Ertrags- und Liquiditätsbelastung von Ihrem Büro fernhalten können, weil die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld einspringen muss. |
Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung
Wird ein Mitarbeiter selbst krank, hat er Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz [EntgFG)). Kann der Mitarbeiter dagegen nicht zur Arbeit kommen, weil er ein erkranktes Kind betreuen und pflegen muss, gilt das EntgFG nicht. Hier kann sich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB ergeben (persönliche Verhinderung).
Danach haben berufstätige Eltern - laut Rechtsprechung für einen Zeitraum von bis zu fünf Tagen - Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn
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