· Nachricht · Personalmanagement
Mitarbeiter meldet sich nach Kündigung krank: Entgelt fortzahlen?
| Sie haben einem Mitarbeiter gekündigt und er hat mehr oder weniger sofort mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reagiert und sich krank gemeldet. Können Sie die Entgeltfortzahlung verweigern? Mit einem solchen Fall ‒ und dem damit zusammenhängenden Beweiswert einer AU-Bescheinigung ‒ hat sich jüngst das LAG Niedersachsen befasst. |
Das LAG hat folgende Grundsätze zum Beweiswert herausgearbeitet (LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023, Az. 8 Sa 859/22, Abruf-Nr. 234927):
- Der Beweiswert einer AU kann grundsätzlich auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Fall des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend krankmeldet oder eine AU einreicht. Das gilt insbesondere, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist ‒ auch durch mehrere AU ‒ abgedeckt wird.
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