03.12.2021 · Nachricht · Personalmanagement
Rentner-Engagement: Arbeitgeberanteil zur ALV wieder fällig
| Viele Büros beschäftigen (wegen Personalmangels oder ihrer unverzichtbaren Kompetenz) ehemalige Mitarbeiter, die eigentlich schon in Altersrente sind. Als Arbeitgeber müssen Sie wissen, dass Sie für solche Beschäftigte ab 2022 wieder den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung abführen müssen. |
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