· Fachbeitrag · Rechtsformwahl
Die Partnerschaftsgesellschaft mbB: Jetzt können auch Planer die neue Rechtsform nutzen
| Seit Sommer 2013 steht Freiberuflern eine neue Rechtsform offen - die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (PartG mbB), eine Kombination aus Partnerschaft und GmbH. Bisher ist diese interessante Rechtsform Steuerberatern und Anwälten vorbehalten. Nach einer Änderung der Ländergesetze können mittlerweile Planungsbüros in Mecklenburg-Vorpommern, in Niedersachsen, im Saarland und in Sachen-Anhalt die PartG mbB nutzen. In den anderen Ländern läuft die Umsetzung, so eine Umfrage von „Planungsbüro professionell“ bei den Architekten- und Ingenieurkammern. |
Grundlegendes zur PartG mbB
Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Das Besondere an ihr ist, dass die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden kann (§ 8 Abs. 4 PartGG).
Die Möglichkeit, die PartG mbB zu wählen, bedarf der Umsetzung in die berufsrechtlichen Regelungen. Das ist Sache Ihrer Architekten- und Ingenieurkammer. Diese müssen entsprechende Regelungen mit dem Gesetzgeber bzw. der Aufsichtsbehörde abstimmen.
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