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Planungs-GmbH darf „partners“ im Namen verwenden
| Eine Planungs-GmbH darf in ihrem Büronamen den Zusatz „partners“ verwenden. Das hat der BGH klargestellt. Es besteht keine Verwechslungsgefahr zur Partnerschaftsgesellschaft. |
Hintergrund | § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG bestimmt, dass die Zusätze „Partnerschaft“ oder „und Partner“ nur von Partnerschaften geführt werden dürfen. Für den BGH ist „partners“ deshalb zulässig, weil es sich von „Partner“ durch das zusätzliche „s“ unterscheidet. Eine sinngemäße Abwandlung des Begriffs „Partner“ liegt darin nicht, vielmehr handelt es sich auch infolge der Kleinschreibung erkennbar um den Plural des englischen „partner“. Für eine Partnerschaftsgesellschaft wäre „partners“ als Rechtsformzusatz aber nicht zulässig (BGH, Urteil vom 13.04.2021, Az. II ZB 13/20, Abruf-Nr. 222593).