11.07.2019 · Nachricht · Rentenversicherung
Befreiung bezieht sich auf konkret ausgeübte Beschäftigung
| Ein Bescheid zur Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bezieht sich nur auf die konkret ausgeübte Beschäftigung und nicht auf den Beruf als solchen. Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) hat sowohl Relevanz für die Mitarbeiter als auch für die Inhaber von Planungsbüros. PBP stellt sie Ihnen vor. |
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