· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Parkplatz für Mitarbeiter: Neue umsatz- und lohnsteuerlichen Probleme souverän meistern
| Parkraum ist knapp und teuer, gerade in der Stadt. Damit Mitarbeiter mit der Suche nicht unnötig Zeit verschwenden, überlassen viele Architektur- und Ingenieurbüros ihnen Parkplätze, kostenfrei oder bezuschusst. Das kann unerwartete steuerliche Folgen haben, die die höchstrichterliche Rechtsprechung eben skizziert hat. Lernen Sie deshalb die lohn- und umsatzsteuerlichen Folgen kennen und wählen Sie das Modell, das für Sie und Ihre Belegschaft das Beste ist. |
Lohnsteuerliche Behandlung
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Parkplätze unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, handelt es sich um Leistungen, die Sie im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbringen. Diese Leistungen gehören nicht zum Arbeitslohn und sind somit nicht als Arbeitslohn zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn Sie die Parkplätze von einem Dritten anmieten und Ihren Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt überlassen.
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Sie mieten für Ihre Mitarbeiter in einer öffentlich zugänglichen Parkgarage Stellplätze für deren private Pkw an. Die Stellplätze stehen den Mitarbeitern ständig zur Verfügung. Der übliche Preis für einen solchen Stellplatz beträgt monatlich 90 Euro. Ihre Mitarbeiter müssen nichts zahlen. Der Vorteil, der sich für den einzelnen Miatrbeiter aus der Parkplatzgestellung ergibt, ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei |
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